Versicherungsvermittler

Welche Arten von Versicherungsvermittlern gibt es in Deutschland
Welche Arten von Versicherungsvermittlern gibt es in Deutschland?

Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden Schutz in bestimmten Situationen, wenn sie eine Prämie zahlen. Die Person oder Firma, die diesen Schutz erwirbt, wird als Versicherungsnehmer bezeichnet. In Deutschland gibt es etwa 630 zugelassene Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, die Geschäfte tätigen können (Stand 2024). Zu den bekanntesten Versicherungsbereichen gehören Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Sachversicherungen, die auch als Kompositversicherungen bezeichnet werden.

Vermittlung

Versicherungsvermittler spielen eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern. In Deutschland gibt es etwa 100.000 gebundene Versicherungsvertreter und etwa 40.000 ungebundene Versicherungsmakler.

Es bestehen deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Versicherungsvermittlern. Obwohl Verbraucher in Deutschland im Allgemeinen keine Unterscheidung zwischen den Vermittlertypen machen und somit keinen Unterschied zwischen einem gebundenen Versicherungsvertreter und einem ungebundenen Versicherungsmakler erkennen, ist gerade diese Unterscheidung von großer Bedeutung. Sie betrifft nicht nur die Objektivität der Beratung und Vermittlung, sondern auch die Zuweisung von Rechten und Pflichten für den Endverbraucher.

Im Folgenden werden die häufigsten Vermittlerarten skizziert.

Gebundene Vermittler – Bankberater

Banken kooperieren in der Regel mit zwei bis drei Versicherungsgesellschaften und bevorzugen dabei oft Produkte aus dem eigenen Haus, wie etwa Sparkassen Versicherungen bei der Sparkasse oder DWS bei der Deutschen Bank.

Eine objektive Beratung ist für Bankberater oft nicht möglich, da sie den Vertriebsvorgaben des Unternehmens folgen müssen und an diese gebunden sind. Zudem liegt der Schwerpunkt einer Bank traditionell auf dem Umgang mit Geld, weshalb Bankberater in der Regel keine umfassende Ausbildung im Versicherungswesen haben.

Gebundene Vermittler – Versicherungsvertreter

Gebundene Vermittler stellen die am häufigsten anzutreffende Gruppe von Versicherungsvermittlern dar. Als solche arbeiten sie exklusiv für ein Versicherungsunternehmen und vertreten die Interessen dieses Unternehmens.

Sie können nur die Produkte anbieten, die von ihrer Gesellschaft bereitgestellt werden, und handeln somit im Interesse ihres Arbeitgebers, nicht im Sinne der Kunden. Gebundene Vermittler verfügen über Formulare, Prospekte und Geschäftspapiere ihrer Versicherungsgesellschaft und kümmern sich im Auftrag ihres Unternehmens um Schadensregulierungen.

Ein Versicherungsvertreter kann seinen Kunden daher nur Versicherungsprodukte einer einzigen Gesellschaft anbieten, wie beispielsweise von der Allianz, Württembergischen oder Nürnberger.

Im Vergleich zu Bankberatern zeichnet sich ein Versicherungsvertreter jedoch oft durch eine fachspezifische Ausbildung aus und hat daher ein fundiertes Wissen über die Produkte seines Unternehmens.

Dennoch ist es ihm aufgrund seiner Bindung nicht möglich, eine objektive und versicherungsübergreifende Beratung anzubieten, ähnlich wie bei Bankberatern.

Versicherungsvertreter sind in der Regel selbstständige Handelsvertreter gemäß §84 HGB. Die Vertragsbeziehung zwischen ihnen und ihrer Versicherungsgesellschaft ist durch einen Agenturvertrag geregelt.

Die Versicherungsgesellschaft hat Weisungsbefugnis gegenüber dem Vertreter und übernimmt auch die Haftung für ihn, was ein wichtiger Aspekt für den Endverbraucher ist.

Gebundene Vermittler – Finanzvertriebe

Mitarbeiter von Finanzdienstleistungsunternehmen wie AWD, MLP, DVAG, Telis, OVB oder Impuls haben in der Regel ein breiteres Angebot an Versicherungsgesellschaften als Bankberater oder Versicherungsvertreter (mit Ausnahme der DVAG, die ausschließlich Versicherungen des Generali-Konzerns vertreibt).

Diese Strukturvertriebe beschäftigen häufig viele “Jungunternehmer”, die ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit betonen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Mitarbeiter als Handelsvertreter gemäß §84 HGB arbeiten, in der Regel Vorgaben von der Geschäftsführung erhalten und ihrem Vertrieb verpflichtet sind.

Aus Kostengründen und aufgrund ihrer Ausrichtung auf große Versicherungsgesellschaften wird in den meisten Fällen für dieselben Gesellschaften vermittelt und das volle Portfolio nur selten ausgeschöpft.

Eine abgeschlossene und fundierte Ausbildung ist bei den meisten Vertrieben keine Voraussetzung, um Beratungen durchzuführen. Zusätzlich arbeiten viele Strukturmitarbeiter nur nebenberuflich.

Als Endverbraucher können Sie daher nur bei langjährig (und hauptberuflich) tätigen Mitarbeitern sicher sein, dass sie über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen.

Darüber hinaus ist aufgrund der hohen Fluktuation von Beratern in Strukturvertrieben eine kontinuierliche und langfristige Betreuung nur selten gewährleistet.

Ungebundene Vermittler – Versicherungsmakler

Als unabhängige Berater sind Finanz- und Versicherungsmakler nicht an bestimmte Gesellschaften, Konzerne oder Institutionen gebunden. Um ihren Beruf ausüben zu können, müssen sie eine fundierte Ausbildung absolviert haben und sich regelmäßig fort- und weiterbilden.

Der Versicherungsmakler ist der einzige Finanzdienstleister, der im Auftrag des Kunden tätig ist und haftungsrechtlich für die finanzielle Situation seiner Kunden verantwortlich ist (HGB §93).

Durch ihre Unabhängigkeit können Versicherungsmakler ihren Kunden eine objektive Beratung bieten und aus einem breiten Spektrum an Versicherungsgesellschaften und Produkten wählen. Sie sind nicht durch Vorgaben oder Interessen bestimmter Unternehmen eingeschränkt.

Dadurch können sie individuelle Versicherungslösungen finden, die optimal auf die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten ihrer Kunden zugeschnitten sind.

Die Ausbildung und Qualifikation eines Versicherungsmaklers gewährleisten fundiertes Fachwissen und eine professionelle Beratung. Durch regelmäßige Fortbildungen halten sie sich über aktuelle Entwicklungen und neue Produkte auf dem Versicherungsmarkt auf dem Laufenden. Ihr Ziel ist es, ihren Kunden bestmöglichen Schutz und eine langfristige, vertrauensvolle Betreuung zu bieten.

Unabhängige Versicherungsmakler

Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler
Beratung durch unabhängige Versicherungsmakler

Von der Perspektive der Endverbraucher aus betrachtet ist der Versicherungsmakler in der Regel der optimale Ansprechpartner für Versicherungsfragen. Denn nur hier erhalten Endverbraucher eine wirklich objektive und umfassende Marktübersicht.

Durch ihre Unabhängigkeit von bestimmten Gesellschaften oder Konzernen können Versicherungsmakler aus dem gesamten Marktangebot die besten Versicherungsprodukte für ihre Kunden auswählen. Sie berücksichtigen dabei individuelle Bedürfnisse, finanzielle Möglichkeiten und Risikoprofile. Dadurch können sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen bieten, die optimalen Schutz gewährleisten.

Darüber hinaus haben Versicherungsmakler ein fundiertes Fachwissen und sind stets auf dem aktuellen Stand der Versicherungsbranche. Sie nehmen sich Zeit, um ihre Kunden umfassend zu beraten und alle Fragen zu klären. Ihr Ziel ist es, langfristige und vertrauensvolle Kundenbeziehungen aufzubauen und einen zuverlässigen Ansprechpartner in allen Versicherungsangelegenheiten zu bieten.

Die objektive und marktübergreifende Beratung durch einen Versicherungsmakler gibt Endverbrauchern die Gewissheit, dass ihre Interessen im Vordergrund stehen und sie die bestmöglichen Versicherungslösungen erhalten.

Erlaubnispflicht – Sicherheit für den Endverbraucher

Seit dem 22. Mai 2007 besteht grundsätzlich die Anforderung, dass selbstständige Versicherungsvermittler gemäß §34d Abs. 1 GewO eine Erlaubnis benötigen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur Personen in diesem sensiblen Bereich tätig sind, die über geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und einen einwandfreien Leumund verfügen (vgl. http://dejure.org/gesetze/GewO/34d.html).

Gebundene Versicherungsvertreter, wie Ausschließlichkeitsvermittler und Mitarbeiter von Strukturvertrieben, sind von der Erlaubnispflicht jedoch befreit. Sie werden automatisch von ihrem Arbeitgeber registriert, der auch die Haftung für ihre Tätigkeit übernimmt. Diese Befreiung führt dazu, dass der Großteil der Versicherungsvermittler keiner Prüfung unterzogen wird.

Dies hat den Ruf nach größerer Sicherheit und besserer Regulierung im Bereich der Versicherungsvermittlung seitens des Verbraucherschutzes konterkariert. Nur unabhängige Versicherungsmakler sind daher verpflichtet, sämtlichen Informations- und Prüfungspflichten nachzukommen.

Unser Rat

Wenn Sie einen Berater für Ihre Versicherungsangelegenheiten auswählen, sollten Sie darauf achten, dass es sich um einen unabhängigen Versicherungsmakler handelt.