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Private Krankenversicherung - PKV


Private KrankenversicherungDie private Krankenversicherung (PKV) zählt zu den ältesten Versicherungszweigen in Deutschland und hat ihren Ursprung bereits in der Mitte des 18. Jahrhunderts. Heute gibt es in Deutschland etwa 50 private Krankenversicherungen.

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), in der die Höhe der Beiträge alleine vom Einkommen abhängig sind, finanziert sich die PKV aus Prämien, die abhängig sind von Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand der Versicherten und zusätzlich vom Leistungsumfang der gewählten Tarife. Im Gegensatz zur GKV macht die PKV Gewinne und bildet dadurch u.a. Alterungsrückstellungen, die dazu beitragen, den altersbedingten Prämienanstieg zu dämpfen bzw. zu vermeiden. Die GKV arbeitet umlagefinanziert und ist kurzfristig ausgerichtet (1 Jahr), die PKV dagegen kapitalgedeckt und langfristig kalkuliert.

Grundsätzlich kann sich jeder Bürger privat krankenversichern. Pflichtversicherte in der GKV können sich über eine private Krankenzusatzversicherung zusätzliche Leistungen sichern (z.B. mit einer Zahnzusatzversicherung, einer stationären oder einer ambulanten Zusatzversicherung). Nicht-Pflichtversicherte (= sog. freiwillig Versicherte) der GKV können vollständig in die PKV wechseln (in die sog. Krankenvollversicherung).

Folgende Personen gelten in der Regel als freiwillig Versicherte der GKV und können in die PKV wechseln, also eine Krankenvollversicherung abschließen:

- Selbständige und Freiberufler
- höherverdienende Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von 49.950,- EUR (Stand 2010); Anfang 2011 wurde (erstmalig) die Jahres-Arbeitsentgeltgrenze (JAEG) wieder auf 49.500,- EUR reduziert.
- beihilfeberechtigte Personen (z.B. Beamten, Richter, Witwen, Witwer etc.)

 

BERATUNG UND TARIFAUSWAHL

Entgegen vorherrschender Meinung erstreckt sich eine Beratung im Bereich der Privaten Krankenversicherung und die Wahl des passenden Tarifs nicht lediglich auf Schlagworte wie 1- oder 2-Bett-Zimmer, Chefarzt-Behandlung, Selbstbeteiligung, Heilpraktiker, prozentuale Erstattung beim Zahnersatz oder der Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit. Angesichts der durchschnittlich 100-seitigen Tarif-Bedingungswerke leuchtet es ein, dass eine intensive Prüfung und ein detaillierter Bedingungs- und Leistungsvergleich nicht in einer halben Stunde durchgeführt werden kann - was jedoch leider am Versicherungsmarkt überwiegend so praktiziert wird. Nicht ohne Grund gehört der Bereich der PKV zu jenen, in denen mit am meisten gestritten und prozessiert wird. Diese hohen Beschwerde- und Prozessquoten liegen nicht etwa an einer mal nicht übernommenen Rechnung beim Heilpraktiker oder einem nicht vollständig erstatteten Betrag nach einer Zahnprophylaxe. Vielmehr geht es hier um essentielle Leistungen, die - entgegen der Annahme der Versicherten - im Bedingungswerk des jeweiligen PKV-Tarifs schlichtweg nicht vorgesehen und somit nicht erstattungsfähig sind. Dabei erstaunt es nicht, dass es sich hierbei fast immer um die klassischen "Billig-Tarife" am Markt handelt. Mittlerweile kennt jeder die typischen Werbeslogans "Ist Ihre Krankenversicherung auch zu teuer? Versichern Sie sich ab 59,- monatlich!" o.ä.Private Krankenversicherung | Beratung

Meiner Erfahrung nach hat sich als bestes Beratungskonzept die folgende Vorgehensweise erwiesen:

1. Im ersten Schritt prüfen wir im persönlichen Gespräch, welche Leistungen genau Sie von Ihrer Krankenversicherung erwarten. Was soll also gezahlt werden, wenn Sie krank sind, sprich welche Leistungen sind Ihnen wichtig und auf welche Leistungen können Sie ggf. verzichten?

2. Auf Basis Ihrer Vorgaben, die wir im ersten Schritt zusammen erarbeitet haben, erstelle ich im zweiten Schritt Ihr Anforderungsprofil. Mit Hilfe verschiedener Vergleichs- und Analysesoftware-Programme prüfe ich im gesamten Tarifmarkt, welche Tarife zu Ihren Vorstellungen und Leistungswünschen passen. Dabei berücksichtige ich vor allem auch die bisherige Beitragsentwicklung bzw. die Beitragsstabilität der in Frage kommenden Tarife, die als Indiz für künftige Entwicklungen dienen kann.

3. Im zweiten Gespräch (oder auf Wunsch auch per Email) stelle ich Ihnen die resultierenden Tarife vor und wir erörtern gemeinsam, welcher Tarif am besten zu Ihnen und Ihren Vorstellungen passt.

4. Im vierten Schritt folgt die Antragstellung. Doch nicht jeder Antrag führt auch zu einem Vertrag. Denn wenn einer privaten Krankenversicherung das gesundheitliche Risiko eines Antragstellers zu hoch ist, darf sie diesen ablehnen oder einen Zuschlag erheben. Um dies zu vermeiden, prüfe ich für Sie ggf. im Vorfeld, bei welchen Versicherern ein Vertrag (möglichst ohne Ausschlüsse oder Zuschläge) überhaupt möglich ist. Wenn Sie keinerlei gesundheitliche Beschwerden oder Erkrankungen haben, steht Ihnen natürlich der gesamte Tarifmarkt offen.

 

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