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Berufsunfähigkeitsversicherung - BU

 
In der BRD vertrauen mehr als 36 Millionen Erwerbstätige jeden Tag auf Ihre Arbeitskraft. Für alle, die nicht von einem ererbten Vermögen leben können, steht und fällt die Existenzplanung mit der eigenen Arbeitskraft. Denn nur diese ermöglicht die Lebensplanung, den Vermögensaufbau, die Absicherung der Familie Berufsunfähigkeitsversicherungund nicht zuletzt den durch jahrelange Arbeit erworbenen Lebensstandard. Wird die Arbeitsfähigkeit durch Krankheit oder einen Unfall beeinträchtigt, so kann es passieren, dass das Einkommen ausfällt und dadurch die Existenz eines Menschen gefährdet ist. Daher ist es für alle Erwerbstätigen wichtig, sich möglichst frühzeitig um eine private Absicherung gegen den Fall einer Berufsunfähigkeit zu kümmern. Besonders Freiberufler und Selbständige, die in der Regel keine oder nur sehr geringe Renten aus der Sozialversicherung erhalten, sollten sich in ausreichender Höhe gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern.

Personen, die nach dem 02.01.1961 geboren sind, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit keinerlei staatliche Leistungen. Lediglich im Falle einer Erwerbsunfähigkeit kann unter Umständen von der Deutschen Rentenversicherung eine staatlichen Stütze ausgezahlt werden, die allerdings sehr niedrig ausfällt und zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird. Häufig werden die beiden Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit im Sprachgebrauch synonym verwendet, was jedoch nicht korrekt ist. Erwerbs- und Berufsunfähigkeit müssen klar voneinander getrennt werden. Spätestens bei der Inanspruchnahme von Rentenleistungen in Form einer Erwerbs- oder einer Berufsunfähigkeitsrente merken Betroffene den Unterschied.


Der Begriff der Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn eine Person aufgrund von Körperverletzung, Kräfteverfall oder Krankheit nicht mehr im Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die sie auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrungen, also ihrer erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Eine Berufsunfähigkeit kann entweder vollständig oder nur teilweise eintreten, wobei dies als Prozentsatz festgehalten wird. In der Regel wird im Rahmen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die volle BU-Rente ab einer mindestens 50%-igen Berufsunfähigkeit ausgezahtl. Auch fortdauernde Pflegebedürftigkeit und dadurch bedingte Arbeitsunfähigkeit gilt hierbei als Berufsunfähigkeit.


Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit

Anders als bei der Berufsunfähigkeit spielt bei der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit der Beruf keine Rolle. Erwerbsunfähig ist jemand, der aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann (= volle Erwerbsminderung) oder nur noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann (halbe Erwerbsminderung). Ein Beispiel: Ein Dipl. Ingenieur, der aufgrund eines Unfalls zwar seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben, jedoch an einer Kinokasse noch über 6 Stunden täglich arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsunfähig und erhält deshalb keine Erwerbsminderungsrente.


Der Begriff der Dienstunfähigkeit

Für Beamte gelten zusätzlich einige wichtige Besonderheiten. Der Dienstherr eines Beamten kann unabhängig über die Einstufung "Dienstunfähig" entscheiden. Als Folge kann es vorkommen, dass die Leistung aus einer "herkömmlichen" Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert wird, wenn der Beamte noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung, Erfahrung und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Es spielt dabei aber keine Rolle, ob der Beamte tatsächlich einen anderen Beruf ausübt bzw. überhaupt eine Anstellung bekommt. Bei dieser Betrachtung reicht lediglich die Tatsache aus, dass er es könnte, um die Leistung zu verwehren. Durch die speziell hierfür konzipierte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel; auch Beamtenklausel genannt), wird innerhalb des Bedingungswerks des jeweiligen BU-Tarifs die Dienstunfähigkeit explizit mit der Berufsunfähigkeit gleichgesetzt. Der Beamte erhält auf diese Weise die versicherte BU- bzw. DU-Rente, wenn er wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Eine DU-Klausel ist somit für jeden Beamten im Rahmen seiner Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit essentiell.
Jedoch ist bei der Prüfung der Dienstunfähigkeitsklausel Vorsicht angebracht, denn DU-Klauseln unterscheiden sich zum Teil erheblich. Unterschieden wird hier zwischen der sogenannten unechten DU-Klausel, der unvollständigen und der echten DU-Klausel. In der Regel bietet nur die echte DU-Klausel vollständigen und vollwertigen Schutz im Falle einer Dienstunfähigkeit.


Beratung BerufsunfähigkeitsversicherungBERATUNG UND TARIFAUSWAHL

Auch in diesem Bereich gilt: Der Beitrag sollte keinesfalls das wichtigste Kriterium sein, wenn es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Ich lege vor allem Wert auf qualitativ hochwertige BU-Tarife. Der Preis steht erst an zweiter Stelle. Ein hochwertiges BU Bedingungswerk enthält bspw. folgende Merkmale:


Qualität und ein günstiger Beitrag müssen sich aber nicht ausschließen. So kosten bspw. 2.000,- EUR BU-Rente in einem hochwertigen BU-Tarif für einen 25jährigen Diplom Kaufmann bis zu seinem 60. Lebensjahr ca. 35,- EUR monatlich.

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