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Altersvorsorge
DIE GESETZLICHE RENTE
Die gesetzliche Rentenversicherung gilt nach wie vor als Basis für die Altersvorsorge eines Erwerbstätigen. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung arbeitet nach dem Umlageverfahren, auch bekannt als "Generationenvertrag". Das bedeutet, dass die Beiträge, die jeder Erwerbstätige einzahlt, nicht für dessen eigene Altersvorsorge angespart werden, sondern gleich wieder für die laufenden Ausgaben verwendet werden, also für die Finanzierung der aktuellen Renten.
Das Umlageverfahren kann zwar durchaus sinnvoll sein, bspw. um eine höhere Flexibilität auf unvorhergesehene Situationen zu ermöglichen. Jedoch entstand der Generationenvertrag bzw. das Umlageverfahren vor vielen Jahren, in 1957 unter Bundeskanzler Konrad Adenauer. Zu dieser Zeit war der größte Teil der Bevölkerung erwerbstätig, so dass die Finanzierung der Renten durch die Einnahmen der Rentenbeiträge gewährleistet war. Das Umlageverfahren war daher sehr gut realisierbar.
HEUTIGE ENTWICKLUNGEN
Heute hat sich die Bevölkerungsstruktur grundlegend gewandelt (siehe Schaubild): Die Alterspyramide verschiebt sich sukzessive und steht bald - in einigen Jahrzehnten - auf dem Kopf, so dass in einigen Jahren der Großteil der Bevölkerung zwischen 60 und 70 Jahre alt sein wird, wohingegen der Anteil der Erwerbstätigen immer weiter schwindet.
Diese Entwicklungen wurden damals in den 1960er Jahren nicht bedacht und machen den Generationsvertrag aber nun aus heutiger Sicht nicht mehr praktikabel:
- Rückläufige Geburtenrate: Seit etwa 30 Jahren haben wir in Deutschland eine rückläufige Geburtenrate. Das heißt, es wurden und werden immer weniger Kinder geboren; die Zahl der heutigen Erwerbstätigen ist daher deutlich geringer als noch vor 50 Jahren.
- Steigende Lebenserwartung: Die Lebenserwartung der Bürger steigt kontinuierlich an, was zur Folge hat, dass die Ausgaben für die - lebenslange - Rente drastisch steigen.
- Dazu kommt seit einigen Jahren ein neuer Trend erschwerend hinzu: Auswanderung. Ein nicht unerheblicher Teil der einkommensstarken Bevölkerungsschicht wandert in benachbarte Länder, USA oder Canada ab, aufgrund beruflich positiverer Perspektiven und steuerlicher Vorteile.
NOTWENDIGKEIT DER PRIVATEN VORSORGE
Die Konsequenz daraus: Das System des Umlageverfahrens ist bereits heute an seine Grenzen gestoßen. Da auch in Zukunft die Ausgaben (-> Rentenzahlungen) immer weiter steigen werden und die dafür erforderlichen Einnahmen (-> Rentenbeiträge) nur noch von - relativ gesehen - wenigen Erwerbstätigen aufgebracht werden können, ist die gesetzliche Rente auf Dauer nicht mehr finanzierbar. Dies ist u.a. auch der Grund für den Versuch, die Zahlung der Renten zu verzögern bzw. hinauszuschieben, indem die "Rente ab 67" eingeführt wurde. Aufgrund der obigen Entwicklungen wird folglich aber auch die "Rente ab 70" auch nur wieder ein Tropfen auf dem kalten Stein sein. Denn Tatsache ist, dass bereits heute die Renten für viele Rentner sehr knapp bemessen und oft unzureichend sind. Die Rentenkassen sind aber bereits heute quasi leer.
Um die Versorgung im Alter dennoch sicherzustellen, ist es daher für jeden Erwerbstätigen notwendig, privat vorzusorgen. Der Gesetzgeber war offensichtlich der selben Auffassung und rief somit die geförderte Form der Altersversorgung ins Leben: die Riester Rente und die Rürup Rente.
Demgemäß kann Altersvorsorge entweder in sog. Schichten ("Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge") oder auch in folgenden Formen unterteilt werden:
- Gesetzliche Altersvorsorge (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
- Geförderte Altersvorsorge (Riester Rente und Rürup Rente, auch Basisrente genannt)
- Private Altersvorsorge (z.B. Private Rentenversicherung oder Private Lebensversicherung)
- Betriebliche Altersvorsorge (z.B. Pensionskasse, Direktversicherung)
BERATUNG IM BEREICH ALTERSVORSORGE
Welche Form der Altersvorsorge für einen Erwerbstätigen geeignet ist und in welcher Ausprägung (z.B. am Kapitalmarkt orientiert, klassisch etc.), hängt immer von der jeweiligen privaten und beruflichen Situation und vor allem den Vorstellungen und Wünschen jedes Einzelnen ab. Oft sind auch Kombinationen bzw. Mischformen sinnvoll.
Daher empfiehlt sich bei einer Beratung im Bereich der Altersvorsorge folgendes Vorgehen:
1. Im ersten Schritt erörtern wir gemeinsam, welche Form der Altersvorsorge am meisten zu Ihrer Situation und Ihren Vorstellungen passt; ggf. bieten sich hier auch mehrere Formen in Kombination an. In diesem Zusammenhang prüfen wir Ihre bestehende Altersversorgung und die Höhe der Ansprüche, die Sie daraus zu Rentenbeginn erwarten können und ermitteln daraus den erforderlichen bzw. gewünschten Kapitalbetrag, der im Alter zur Verfügung stehen soll. Hieraus lässt sich dann die erforderliche Höhe der monatlichen oder jährlichen Sparbeiträge ableiten, die sich natürlich auch an Ihren finanziellen Möglichkeiten orientiert.
2. Auf Basis Ihrer Vorgaben, die wir im ersten Schritt erarbeitet haben, erstelle ich Ihnen im zweiten Schritt Vorschläge, um Ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Mit Hilfe mehrere Vergleichsrechner ermittle ich die renditestärksten Produkte und die finanzstärksten Produktgeber.
3. Im zweiten Gespräch stelle ich Ihnen die resultierenden Tarife vor und wir erörtern gemeinsam, welcher Tarif am besten zu Ihnen und Ihren Vorstellungen passt.
Haben Sie Interesse an einem Beratungsgespräch für den Bereich Altersvorsorge?
Dann setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung und senden mir eine Nachricht.
Beachten Sie bei Ihrer Planung bitte, dass die Beratung in unseren Büroräumen in Stuttgart, in der Hohenheimer Str. 97 (direkt am "Bopser") stattfindet.